Ein wichtiger Baustein in der Therapie ist die Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII. In unmittelbarer Nähe zur Klinik, auf einem von Grund auf sanierten Bauernhof, können bis zu 16 Bewohner aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine qualifizierte Entzugsbehandlung. Das Leben in der Wohngemeinschaft bietet größtmögliche Chancen einer sozialen Eingliederung; unter anderem wird die Sinn- und Wertefindung für ein eigenständiges Leben therapeutisch begleitet.
Wir streben in unserer Betreuungsarbeit eine größtmögliche soziale Eingliederung unserer Bewohner unter Einbeziehung ihrer individuellen Fähigkeiten an.
Das heißt konkret:Wenn Sie Interesse an unserer Wohngemeinschaft haben, laden wir Sie gerne zu einem Vorstellungsgespräch ein. Auf unserer Website finden Sie noch weitere Informationen.